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Maklercourtage: Wie hoch ist sie und wer zahlt Sie?

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, ist es von Vorteil einen Immobilienmakler zu beauftragen. Dieser hilft Ihnen den bestmöglichen Preis zu erzielen und gewährt außerdem einen reibungslosen Ablauf. Bei der Beauftragung des Maklers spielt die Maklerprovision eine große Rolle. Viele stellen sich die Frage was ist die Maklerprovision genau, wer zahlt Sie und wie viel beträgt Sie? Bis vor Kurzem gab es keine bundesweit einheitliche Gesetzgebung über die Höhe der Maklercourtage der einzelnen Parteien.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Maklercourtage: Wie hoch ist Sie und wer zahlt Sie?

          Was ist die Maklerprovision

          Als Maklerprovision wird der erfolgsabhängige Lohn für die Tätigkeit des Immobilienmaklers bezeichnet. Dabei dient der Immobilienmakler als neutraler Vermittler zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Die Maklercourtage erhält ein Immobilienmakler, sobald er die Immobilie nach § 652 BGB erfolgreich vermittelt. Der Maklervertrag ist seit 23.12.2020 nur noch in Textform gültig. 

          Wer zahlt die Maklerprovision?

          Bis 2020 existierte keine gesetzliche Regelung, wer die Provision für den Immobilienmakler zahlen muss und wie hoch die Courtage überhaupt ist. Auch die Vorgabe über die Höhe war je nach Bundesland abhängig. Dies änderte sich jedoch durch den Beschluss des Bundeskabinetts von CDU/CSU und SPD im Mai 2020. Das Gesetz sieht nun vor, dass sich Verkäufer und Käufer einer Immobilie bundesweit einheitlich die Courtage zur Hälfte teilen. Durch die Regelung kann sichergestellt werden, dass die Beratung fair für beide Parteien abläuft. Bei Gewerbeimmobilien gibt es noch keine einheitliche Gesetzgebung, daher ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Berlin und Brandenburg wird die Courtage von dem Käufer im Normalfall gezahlt. Bei dem Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern gilt, dass die Courtage einheitlich geteilt wird und vom Käufer und Verkäufer beglichen werden muss. Bei Mehrfamilienhäusern und Investmentprojekten ist die gesetzliche Regelung ausgenommen. Der Käufer muss hier die gesamte Provision in Höhe von 7,14% inkl. Mehrwertsteuer übernehmen.

          Berechnung der Maklerprovision?

          In Deutschland ist die Höhe der Provision ebenfalls Bundeslandabhängig. Die Provisionssätze befinden sich zwischen 3% und 6% zzgl. MwSt… Die Mehrwertsteuer beträgt 19% und wird hinzugerechnet. Die Bruttocourtage beträgt zwischen 3,57% und 7,14%. Die Bruttocourtage darf maximal 7,14 % betragen und muss zu gleichen Teilen von Verkäufer und Käufer getragen werden. In Berlin und Brandenburg wird bei dem Verkauf bzw. Kauf einer Immobilie eine Courtage in Höhe von 7,14% fällig. 

          Beispiel: Bei einem Verkaufspreis von einer Immobilie in Höhe von 500.000€ und dem in Berlin vorgegeben Provisionssatz in Höhe von 6% zzgl. MwSt. ist bei erfolgreicher Beurkundung eine Maklerprovision in Höhe von 30.000€ fällig. Durch das von 2020 erlassene Gesetz wird die Courtage für den Käufer und Verkäufer geteilt, sodass jeder 3% zahlen muss. Beide Parteien müssen jeweils 15.000€ zahlen. Zzgl. MwSt. entspricht der Provisionssatz jeweils 3,57%, also 17.850 €. 

          Wann muss die Provision gezahlt werden?

          Eine wichtige Frage ist, in welchem Zeitraum die Maklerprovision gezahlt werden muss. Normalerweise haben Immobilienmakler in Ihren AGB´s eine Klausel, dass die Maklerprovision mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags zu begleichen ist. Eine Klausel kann außerdem auch in dem notariellen Kaufvertrag aufgenommen werden.

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          Quellen:

          https://www.immoverkauf24.de/immobilienmakler/maklerprovision/

          https://homesandservice.de/maklerprovision-berlin/

          https://www.homeday.de/de/homeday-makler/maklerprovision/

          https://www.engelvoelkers.com/de-de/maklerprovision/

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