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4 Dinge die sie beim Kaufvertrag beachten sollten

Bei einem Immobilienkaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer das Eigentum an der Kaufsache zu übertragen. Der Käufer verpflichtet sich dabei die Kaufsumme, an den Verkäufer, zu bezahlen. Da der Kaufvertrag und die Abwicklung sehr kompliziert sind, ist ein Notar gesetzlich verpflichtend. Um den Kaufvertrag auch nachvollziehen zu können, sollten Sie als Verkäufer bzw. Käufer wissen, welche Aspekte wichtig sind.

H3: In diesem Beitrag erfahren Sie, 4 Dinge, die sich beim Kaufvertrag beachten sollten?

        Was muss in einem Immobilienkaufvertrag stehen

        In einem Immobilienkaufvertrag müssen einige formale Punkte enthalten sein. Dazu gehören zum Beispiel:

        • Beschreibung der Immobilie, Lage
        • Kaufpreis
        • Name des Verkäufers und Käufers
        • Persönliche oder geschäftliche Adresse
        • Steuer ID
        • Ausweisdokument
        • Beschreibung der Ausstattung
        • Eventuell mitverkaufte bewegliche Sachen
        • Beschreibung bekannter Mängel
        • Beschreibung der Abwicklung der Zahlung
        • Vereinbarung zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe

        Kaufvertrag prüfen: Worauf muss man achten?

        Nachdem der Makler alle benötigten Informationen an den Notar weitergeleitet hat, erstellt der Notar einen Kaufvertragsentwurf. Dieser wird allen Parteien vor dem Beurkundungstermin zur Verfügung gestellt, um die wichtigsten Inhalte noch einmal zu prüfen. Dazu gehören Angaben zu: 

        • den Personalien
        • der Kaufsache
        • dem Kaufpreis
        • den Fristen
        • besondere Vereinbarungen

        Welche Unterlagen sind zum Vertragsabschluss erforderlich

        Bis zum Notartermin sollten alle benötigten Unterlagen vom Notar eingesehen worden sein und auch vorliegen. Bei Eigentumswohnungen wird die umfangreiche Teilungserklärung benötigt, da dort Informationen über die Sondernutzungsrechte und Miteigentumsanteile enthalten sind. Um die Identität beider Parteien bestätigen zu können, müssen sie am Beurkundungstermin gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen. Bei juristischen Personen ist eine Vertretungsberechtigung, wie der Handelsregisterauszug erforderlich. 

        Kann man vom Kaufvertrag zurücktreten?

        Im Allgemeinen ist der Rücktritt von einem notariell beglaubigten Kaufvertrag nicht möglich. Sobald der Kaufvertrag unterzeichnet wurde, sind beide Parteien dazu verpflichtet ihre Pflichten zu erfüllen. Jedoch gibt es ein gesetzliches Rücktrittsrecht, das bedeutet, dass der Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrags, Rückabgewickelt werden kann. Dieses Recht besteht, falls eine der Parteien seine Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt. Außerdem gibt es eine Gewährleistungspflicht, diese gilt bei erheblichen Mängeln der Kaufsache, ist aber nur bei neuen Immobilien für einen Zeitraum von fünf Jahren möglich. 

        Bei den meisten Kaufverträgen soll durch die Vereinbarung „gekauft wie bei der Besichtigung gesehen“, die Gewährleistungsansprüche wegen bereits bekannter Mängel ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet lediglich für Mängel, die dem Käufer vorsätzlich vorenthalten wurden. Sollte das der Fall sein kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. 

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        Quellen: 

        https://www.hausgold.de/immobilie-verkaufen/immobilienkaufvertrag/

        https://www.immonetzwerk.de/know-how/kaufvertrag

        https://www.anwalt.de/rechtstipps/kaufvertrag

        https://www.mcmakler.de/verkaufen/kaufvertrag-immobilie

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